Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Mittelmeerländern

DIW Wochenbericht 19 / 1976, S. 185-191

Uta Möbius

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Abstract

Auf dem Wege zu einer gemeinsamen Außenwirtschafts- und Entwicklungspolitik strebt die Europäische Gemeinschaft eine weitreichende vertragliche Regelung ihrer Beziehungen zu den Nichtmitgliedsländern im Mittelmeerraum an. Nach möglichst einheitlichen, nichtdiskriminierenden Grundsätzen soll zu einer besseren und ausgewogeneren Entwicklung dieses Raumes beigetragen werden, und zwar nicht nur mit handelspolitischen Maßnahmen, sondern auch im finanziellen, technologischen und sozialen Bereich. Allerdings erlauben die Interessengegensätze der beteiligten Länder hier keinen einheitlichen Vertrag wie mit den AKP-Ländern im Abkommen von Lomé, sondern nur die Formulierung globaler Grundsätze (Globalkonzept).


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