Die Senkung des Reichsbankdiskonts von 5 auf 4 % bedeutet für die Wirtschaft eine Verminderung der jährlichen Zinslast um rd. 200 Mill. MJl (=rd. 3 v.H. der gesamten bisher aufzubringenden Zinssumme).Das ist ein Betrag, der ungefähr einem Drittel des Jahresaufkommens an Gewerbesteuern entspricht. Die Zinssätze für kurzfristige Anlagen haben nunmehr einen so tiefen Stand erreicht, dass für das Publikum ...
Am 15. September 1932 ist die Verordnung des Reichspräsidenten zur Vermehrung und Erhaltung der Arbeitsgelegenheit vom 5. September 1932 in Kraft getreten. Die Wirkungen dieser Verordnung auf Arbeitslosigkeit und Beschäftigung können sich erst in den Arbeitsmarktstatistiken der nächsten Monate zeigen. Im Folgenden wird die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt bis August 1932, d. h.bis zum letzten Monat ...