Nach dem Erbschaftsteuer-Urteil: Firmenprivilegien begrenzen, Zahlungsbedingungen verbessern. Kommentar von Stefan Bach
Kommentar
vom
9. Januar 2015
Wie erwartet hat das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2014 die weitreichenden Vergünstigungen für Unternehmensübergaben bei der Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt. Solche Vergünstigungen seien zwar grundsätzlich zulässig, die geltenden Regelungen seien aber unverhältnismäßig und nicht zielgenau. Bis Mitte 2016 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen.