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Trennung von Netz und Betrieb bei der
Deutschen Bahn AG

Pressemitteilung vom 13. März 2001

Das DIW Berlin begrüßt die Ankündigung von Verkehrsminister Bodewig, das Netz der Deutschen Bahn AG vom Betrieb zu trennen und in eine eigenständige Gesellschaft zu überführen. Sie entspricht einer erst kürzlich vom DIW Berlin durchgeführten Studie zum Wettbewerb auf dem Schienennetz.
- Obwohl bereits zahlreiche Unternehmen auf dem Netz der DB tätig sind, kommt der Wettbewerb mit den DB-eigenen Verkehrsunternehmen DB Regio, DB Reise&Touristik und DB Cargo nicht richtig in Gang: So erbringen derzeit zwar nach den Ergebnissen der DIW-Studie 43 DB-fremde Unternehmen Verkehrsleistungen auf dem Netz der DB. Auf sie entfällt jedoch nur ein geringer Marktanteil, wie das Beispiel des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zeigt, wo im Zeitraum von 1994 bis 1999 lediglich 3% der auf dem DB-Netz erbrachten Verkehrsleistungen auf Wettbewerber der DB entfielen.

- Die Ursachen für diesen geringen Marktanteil sind insbesondere in den insti-tutionellen Rahmenbedingungen zu sehen. Der Fahrweg (DB Netz) und die Verkehrsunternehmen der DB AG werden derzeit zwar als separate Aktiengesellschaften, jedoch im Verbund unter dem Dach der DB AG Holding geführt. Die DB AG ist also gleichzeitig Anbieter, Betreiber und Nachfrager der Infrastruktur. Es existiert keine spezielle Regulierung des Netzmonopolisten durch eine eigene, unabhängige Behörde, wie es beispielsweise im Telekommunikationssektor der Fall ist. Wettbewerber haben zwar die Möglichkeit, im Diskriminierungsfalle entweder das Bundeskartellamt oder das Eisenbahnbundesamt (EBA) anzurufen. Beide Institutionen haben aber lediglich passive regulatorische Kompetenzen, das heisst, sie können auf der Basis eingegangener Klagen tätig werden, jedoch keine aktive Marktregulierung betreiben. Die Fahrweggesellschaft der DB (DB Netz) hat alle Freiheiten, die Höhe und Struktur der für die Benutzung des Netzes zu zahlenden Trassenpreise festzulegen. Sie ist außerdem nicht verpflichtet, das Preissystem zu veröffentlichen.

- Das von 1998 bis 2000 gültige zweistufige Trassenpreissystem beinhaltete einen klaren Wettbewerbsvorteil für die DB-eigenen Unternehmen. Die DIW-Studie hat ergeben, dass lediglich in sieben Fällen Wettbewerber der DB von den Kostenvorteilen dieser Tarifform profitieren konnten. Die fehlende Veröffentlichung des Preissystems stellte ein zusätzliches Wettbewerbshemmnis dar.

- Neben den preislichen Diskrimierungmöglichkeiten existieren aufgrund der vertikalen Integration von Netzbetreiber und DB-Verkehrsunternehmen zahlreiche weitere Möglichkeiten, Wettbewerber zu behindern. Diese betreffen unter anderem die Trassenvergabe und die generelle Informationspolitik.

Wenn sich der Wettbewerb auf dem Schienennetz der DB weiter etablieren soll, gibt es zur Trennung des Fahrweges vom Betrieb bei der DB keine Alternative. Die beabsichtigte Herauslösung des Netzes aus der DB Holding wird die Anreize, DB-Wettbewerber bei der Netznutzung zu benachteiligen, vermindern und langfristig ganz beseitigen. Dabei sollten gleichzeitig die bislang getrennten Unternehmen für das Schienennetz und für die Bahnhöfe und sonstigen Anlagen in einem Infrastruktur-Unternehmen zusammengeführt weren. Von entscheidender Bedeutung ist, dass dieser Infrastrukturbetreiber durch eine unabhängige Behörde reguliert wird. Dies betrifft insbesondere eine Genehmigungspflicht für die Bedingungen der Netznutzung und das Trassenpreissystem, für das es nach Ankündigungen der DB noch in diesem Monat eine neue Version geben wird.
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