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Zum Gutachten des DIW Berlin Infrastruktureller Nachholbedarf für das Bundesfinanzministerium

Pressemitteilung vom 7. Mai 2001

In einer jüngst für das Bundesfinanzministerium angefertigten Expertise hat das DIW Berlin den Nachholbedarf der ostdeutschen Länder und Gemeinden an öffentlichen Investitionen mit 157 Mrd. DM beziffert. Bezogen auf die finanzschwachen westdeutschen Länder ergeben sich 118 Mrd. DM, für Berlin 39 Mrd. DM.
Diese Berechnungen basieren auf dem gleichen Datenmaterial, mit dem vor Jahresfrist für die ostdeutschen Ministerpräsidenten der infrastrukturelle Nachholbedarf berechnet worden war. Er war damals für alle Aufgabenbereiche mit 203 Mrd. DM beziffert worden. Allerdings hatte das DIW Berlin bereits zu diesem Zeitpunkt auf die stark eingeschränkte Vergleichbarkeit in den Bereichen Abwasserbeseitigung, Grundvermögen und Wirtschaftsunternehmen hingewiesen. Teilweise werden diese Aufgaben von Unternehmen wahrgenommen und nicht im Landes- oder Kommunalhaushalt verbucht.

In dem Gutachten für das BMF wurde versucht, etwas mehr Licht in das Dunkel zu bringen. Insbesondere konnte nunmehr auf Daten zurückgegriffen werden, die die Aktivitäten der öffentlichen Unternehmen in diesen Bereichen erfassen. Zudem wurden Wohnungsbauaktivitäten eliminiert, die ja keine originäre Staatsaufgabe sind. Schließlich wurden die Seehäfen ausgeklammert, da sie für den Vergleich der Stadtstaaten (Hamburg/Bremen zu Berlin) irrelevant sind und zu Verzerrungen führen.

Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in diesen Berechnungen nicht Maßnahmen für die städtebauliche Entwicklung einschließlich des Abrisses von Plattenbauten enthalten sind. Ebenso wenig ist berücksichtigt, dass die ostdeutschen Kommunen über eine extrem niedrige Steuerkraft verfügen, die über Sonderzuweisungen ausgeglichen wird. Die Berechnungen des DIW Berlin enthalten ausschließlich Aktivitäten, die unmittelbar und allein das Anlagevermögen der Länder und Gemeinden betreffen.
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