Änderung der Haftungsbedingungen für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute: Landesbanken vor großen Herausforderungen

Pressemitteilung vom 16. Juni 2004

Die für Mitte 2005 anstehende Änderung der Haftungsbedingungen wird für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute mit einer höheren Kostenbelastung für Sparkassen und Landesbanken verbunden sein. Die Umgestaltung des Haftungssystems der öffentlich-rechtlichen Banken zielt auf die Vereinheitlichung der Spielregeln für die privaten, genossenschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute. Damit werden mit Kostenvorteilen verbundene Sonderregelungen für die öffentlich-rechtliche Säule abgeschafft. Es ist zu erwarten, dass sich insbesondere wirtschaftliche Lage von Landesbanken dadurch eher verschlechtern wird; erhebliche Anpassungsanstrengungen sind notwendig . Zu diesem Ergebnis kommt das DIW Berlin in seinem aktuellen Wochenbericht 25/2004. Bei den Sparkassen fällt die Belastung dagegen relativ gering aus.
Diese Einschätzung bezieht sich jeweils auf den aggregierten Sparkassen- bzw. Landesbankensektor; die Lage einzelner Sparkassen oder einzelner Landesbanken kann durchaus davon abweichen. Für jedes Geldinstitut ist es daher von zentraler Bedeutung, dass die nach dem Inkrafttreten der rechtlichen Veränderungen im nächsten Jahr beginnende Übergangsphase sinnvoll für eine Anpassung der Geschäftsstrategie genutzt wird.
Um die Stabilität des deutschen Bankensektors dauerhaft zu gewährleisten, schlägt das DIW Berlin die Installation eines säulenübergreifenden funktionsfähigen Frühwarnsystems vor. Ein solches System würde es ermöglichen, Spannungen und Verwerfungen frühzeitig zu erkennen und krisenhafte Zuspitzungen anzuzeigen.
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