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Weitere Angleichungen der Wohnverhältnisse in West- und Ostdeutschland: Ergebnisse des Sozio-oekonomischen Panels

DIW Wochenbericht 51/52 / 2000, S. 875-883

Joachim R. Frick, Herbert Lahmann

Abstract

Die Konvergenz der Wohnverhältnisse und die Vereinheitlichung der mietrechtlichen Rahmenbedingungen in West- und Ostdeutschland sind seit 1990 deutlich vorangekommen. Seit Jahresbeginn 1998 gilt in Deutschland im Prinzip ein einheitliches Mietrecht; die bedeutendste Änderung für Ostdeutschland ist dabei die Einführung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Angleichung der Mieten hat sich in den Jahren 1998/99 - wenn auch verlangsamt - fortgesetzt; der Abstand zwischen West- und Ostdeutschland hat sich auf 1,20 DM/qm verringert. Im Jahr 1994, nach Abschluss der Phase drastischer Erhöhungen der Mieten in Ostdeutschland aufgrund der Bestimmungen in den Grundmietenverordnungen, hatte der Unterschied noch 2,65 DM betragen. Auch die durchschnittlichen Mietbelastungsquoten, gemessen als Brutto-Kaltmiete einschließlich der Nebenkosten in Prozent des Haushalts-Nettoeinkommens, haben sich weiter angeglichen; sie betrugen 1999 26,4 % in den alten und 24,3 % in den neuen Bundesländern.

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