DIW Wochenbericht 38 / 2005, S. 543-552
Horst Entorf, Hannes Spengler
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Eine Analyse amtlicher Daten für die Jahre 1977 bis 2001 liefert deutliche Anzeichen für die Wirksamkeit polizeilicher Arbeit und gerichtlicher Sanktionen. Als wichtigster kriminalitätsreduzierender Faktor erwies sich die Wahrscheinlichkeit der Aufklärung von Straftaten und der Verurteilung von polizeilich ermittelten Tatverdächtigen. Demnach ist festzuhalten, dass insbesondere von den beiden ersten Stufen des mehrstufigen Strafverfolgungsprozesses eine abschreckende Wirkung auf potentielle Straftäter ausgeht. Die Abschreckung ist für Eigentumsdelikte stärker als für Gewaltkriminalität und für Erwachsene größer als für Jugendliche. Die allgemein als gültig angesehene Hypothese, dass die Abschreckungswirkungen von Strafe und Strafverfolgung eher gering sind, kann deshalb in dieser pauschalen Form nicht aufrechterhalten werden. Vielmehr muss aufgrund der vorliegenden Ergebnisse die zunehmende Neigung der Staatsanwaltschaften, bei Eigentumsdelikten die Ermittlungsverfahren aus Opportunitätsgründen einzustellen - sprich von Diversion Gebrauch zu machen -, kritisch hinterfragt werden.
Themen: Kriminalität
Frei zugängliche Version: (econstor)
http://hdl.handle.net/10419/151399
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