Die Umschuldung der Gemeinden

DIW Wochenbericht 26 / 1933, S. 112-114

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Abstract

Die Gesundung des Gemeindekredits, die seit Jahren immer dringlicher wurde, ist durch das neue Gesetz zur Umschuldung der Gemeinden nunmehr in die Wege geleitet. Damit ist endlich ein Schritt getan, zu dem man seit 1929 verschiedentlich angesetzt hat, den man aber nicht zu vollziehen gewagt hatte. Die Gemeindeumschuldung ist von gleich hoher Bedeutung sowohl für die Sanierung der öffentlichen Haushalte als auch für die Schaffung gesunder Kreditverhältnisse.


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