Steigender Verbrauch an Nahrungsmitteln

DIW Wochenbericht 30 / 1935, S. 123-125

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Abstract

Die Reichsregierung hat durch das Gesetz vom 21. Mai 1935 die Frage der Verbrauchergenossenschaften endgültig geregelt. Schon in der nächsten Zeit wird eine starke Rückbildung der Genossenschaften einsetzen. Damit wird die Lage einer Reihe mittelständischer Gewerbe erheblich verbessert und für den beruflichen und wirtschaftlichen Aufstieg des Nachwuchses im Einzelhandel sowie in einigen Handwerkszweigen Raum geschaffen.


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