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Bilanz der Preisbewegung

DIW Wochenbericht 48 / 1936, S. 191-194

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Abstract

Bei der Verkündung des neuen Vierjahresplans ist von den maßgebenden Stellen immer wieder betont worden, daß die reibungslose Durchführung der großen Aufgaben stabile Preise und Löhne erfordere. Das bedeutet naturgemäß nicht, daß man Anpassungen innerhalb des Preisgefüges verhindern will, die sich bei der Umstellung der Rohstoffwirtschaft als notwendig erweisen werden. Deshalb hat die Reichsregierung einen Preiskommissar mit außerordentlichen Vollmachten ernannt, dessen Aufgabe einerseits die Unterbindung ungerechtfertigter und unerwünschter Preissteigerungen, andererseits aber auch die Gestaltung des Preisgefüges in der durch den Vierjahresplan gewiesenen Richtung ist. Die ersten entscheidenden Schritte hat der Preiskommissar soeben mit der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 und der gleichzeitig erlassenen ersten Ausführungsverordnung zu dieser Verordnung getan. Am Beginn dieser zweiten Periode staatlicher Preispolitik, die die Wirtschaftsentwicklung der nächsten Zeit entscheidend beeinflussen wird, ist es aufschlußreich, rückblickend die Veränderungen im Preisgefüge festzustellen, die sich im ersten Vierjahresplan herausgebildet haben

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