Der Erlaß des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers vom 12. November 1936, der die Kartelle unter die Aufsicht der Organisationen der gewerblichen Wirtschaft stellt und gleichzeitig diesen Organisationen selbst grundsätzlich jede marktregelnde Maßnahme verbietet, hat die Frage der Kartellkontrolle, ja der ganzen weiteren Entwicklung des Kartellwesens, in ein neues Stadium gerückt. Der folgende Aufsatz, der als Ergänzung zu der vor acht Tagen an dieser Stelle veröffentlichten "Bilanz der Preisbewegung" gedacht ist, darf gerade deshalb besonderes Interesse beanspruchen.
Themen: Industrie