Strategische Reserve

Strategische Reserve

Im Strombereich wird mit dem Begriff „Strategische Reserve“ das Vorhalten von Kraftwerken bezeichnet, die nur in Notsituationen mit sehr knappem Stromangebot und somit sehr hohen Strompreisen zum Einsatz kommen (siehe dazu auch Stromhandel). Eine solche Reserve kann die Versorgungssicherheit für die Verbraucher erhöhen. Dies gewinnt insbesondere im Kontext des weiteren Ausbaus erneuerbarer Energien - und eines damit einhergehend stärker schwankenden Stromangebots aus Sonnen- und Windenergie - an Relevanz. Ein unabhängiger Akteur, beispielsweise der Stromnetzbetreiber, aktiviert dabei in Notsituationen Stromerzeugungskapazitäten aus der Strategischen Reserve, um die vom Markt nicht abgedeckte Stromnachfrage weiter bedienen zu können. Hierdurch kann eine Abschaltung von Lasten, also von Haushalten oder industriellen Stromnachfragern, vermieden und die Versorgungssicherheit gewährleistet werden. Strategische Reserven wurden bislang beispielsweise in Schweden (2003), Finnland (2006) und Polen (2013) eingeführt. In Deutschland ist dieses Instrument unter der Bezeichnung „Kapazitätsreserve“ ebenfalls in der Diskussion.

Eine marktwirtschaftlich organisierte Strategische Reserve könnte wie folgt ausgestaltet werden: Die Übertragungsnetzbetreiber schreiben zunächst den Bedarf an Reservekapazitäten öffentlich aus. Dabei obliegt es der Regulierungsbehörde zu entscheiden, wieviel Reservekapazität vorgehalten wird. Bewerben können sich Betreiber von Alt- und Neuanlagen. Die genauen Auswahlkriterien stehen im Vorhinein fest und können sowohl technische Merkmale als auch politische Vorgaben wie beispielsweise Klimaschutzziele berücksichtigen. Im Rahmen einer Auktion erhalten dann jene Betreiber den Zuschlag, die die geforderte Kapazität zum geringsten Preis bereitstellen können.

Alle Kraftwerke, die sich in der Strategischen Reserve befinden, werden ausschließlich für Notsituationen bereitgehalten. Sie dürfen ihren Strom daher nicht am regulären Strommarkt anbieten. Um die resultierenden Gewinnausfälle zu kompensieren, erhalten die bereitstehenden Kraftwerke eine gesonderte Vergütung. Die anfallenden Kosten für diese Maßnahme zur Sicherung der Stromversorgung werden auf die Stromendkunden umgelegt.

Das DIW Glossar

Das DIW Glossar ist eine Sammlung von Begriffen, die in der wissenschaftlichen Arbeit des Instituts häufig verwendet werden. Die hier gelieferten Definitionen sollen dem besseren Verständnis der DIW-Publikationen dienen und wichtige Begriffe aus der empirischen Wirtschafts- und Sozialforschung so prägnant wie möglich erklären. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.

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