Öffentliche Finanzen in Berlin-Brandenburg: bringt ein gemeinsames Bundesland Vorteile?

DIW Wochenbericht 38 / 1993, S. 513-522

Dieter Vesper

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Abstract

Mit dem Fall der Mauer ist der Landeshaushalt Berlins in große finanzielle Nöte geraten. Über Jahrzehnte hinweg sorgten reichlich bemessene Hilfen des Bundes dafür, daß im Westteil der Stadt öffentliche Verwaltung und Infrastrukturausstattung kräftig expandieren konnten. Mit dem Versiegen der Bundeshilfe entsteht gewaltiger Anpassungsdruck auf der Ausgabenseite. Er wird verschärft durch die Diskrepanz zwischen Finanzbedarf und Finanzkraft im Ostteil der Stadt. Die Mittel, die Berlin 1995 und in den folgenden Jahren aus dem reformierten Länderfinanzausgleich sowie den Ergänzungszuweisungen des Bundes erhalten wird, verschaffen Linderung, können aber die Finanzprobleme der Stadt nicht lösen. Auf einen großen Teil dieser Einnahmen müßte die Stadt verzichten, sollten sich Berlin und Brandenburg gegen Ende dieses Jahrzehnts zu einem gemeinsamen Flächenstaat zusammenschließen. Selbst wenn die Bundesregierung zur Kompensation des dann wegfallenden "Stadtstaatenprivilegs" befristete und degressiv gestaffelte Übergangshilfen gewährt, bestünde vor allem auf Berliner Seite erheblicher Handlungsbedarf, denn der aufgeblähte Verwaltungsapparat müßte beträchtlich verkleinert werden. Dieser Bericht basiert auf einem Gutachten, das 1992 vom DIW im Auftrage der Senatsverwaltung für Finanzen, Berlin, bearbeitet wurde, aber erst kürzlich freigegeben worden ist. Bei den vorliegenden Ergebnissen handelt es sich um aktualisierte Werte. Eine Aktualisierung war vor allem deshalb notwendig geworden, weil mit dem "Föderalen Konsolidierungsprogramm" vom Frühjahr dieses Jahres die Rahmenbedingungen für den Länderfinanzausgleich neu festgelegt worden sind.


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