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Mehr Wettbewerb zwischen privaten Rundfunkanbietern möglich

DIW Wochenbericht 49 / 1992, S. 667-675

Wolfgang Seufert

Abstract

Bis Ende 1983 wurden in Deutschland Fernseh- und Hörfunkprogramme allein von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angeboten. Seitdem haben sich in dem vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Modell eines dualen Rundfunksystems zusätzliche private, überwiegend werbefinanzierte Programme fest etabliert. Auf sie entfielen 1991 bereits 37 vH der täglichen Fernsehnutzung und 32 vH der Hörfunknutzung. Mit dem wachsenden Erfolg der privatenAnbietersteht die Rundfunkpolitik vor der Aufgabe, auch bei diesen ein möglichst breites Meinungsspektrum zu gewährleisten. Dabei ist der rechtliche Rahmen so zu gestalten, daß ein publizistischer Wettbewerb zwischen möglichst vielen privaten Hörfunk- und Fernsehprogrammen stattfinden kann. Die maximale Zahl von rentabel zu betreibenden Privatsendern wird zwar im wesentlichen durch die vorhandenen technischen Übertragungskapazitäten sowie das Verhalten der Werbungtreibenden und der privaten Haushalte bestimmt. Eine Analyse der Wettbewerbssituation auf den Rundfunkmärkten zeigt jedoch, daß die für den privaten Rundfunk zuständigen Landesgesetzgeber bzw. Landesmedienanstalten unter Berücksichtigung dieser technischen und ökonomischen Rahmenbedingungen durchaus einen Gestaltungsspielraum haben.

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