DIW Wochenbericht 6 / 1991, S. 43-46
Gert Wagner, Ellen Kirner, Volker Meinhardt
Die mit der Absicherung des Pflegerisikos verbundenen Probleme haben bei den Koalitionsverhandlungen offenbar zum "Aussetzen" der Erarbeitung eines konkreten Lösungsvorschlages geführt. Erst Mitte 1992 soll ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden. In diesem Aufschub kann man auch eine Chance für eine funktionsgerechte Gestaltung sehen. Eine menschenwürdige Pflege sollte dadurch gewährleistet werden, daß alle Wohnbürger pflichtversichert werden. Die Absicherung im Rahmen der Krankenversicherungen könnte auf Basis eines Katalogs von Mindeststandards einer Pflegeabsicherung durch eine gesetzliche Verpflichtung aller Krankenkassen zum Vertragsabschluß (" Kontrahierungszwang") verwirklicht werden. Diese Lösung würde für die verschiedenen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen einen Anreiz darstellen, ihre Leistungsfähigkeit zu beweisen. Zudem würden im Rahmen des bestehenden Systems der gegliederten Krankenversicherungen private und sozialversicherungsrechtliche Lösungsund Finanzierungsformen gemischt. Die Trennung der bundespolitischen Zuständigkeit für das Kranken- und das Pflegeproblem im neugeschaffenen Gesundheitsministerium und im Ministerium für "Arbeit und Sozialordnung" ist nicht sinnvoll.
Themen: Gesundheit