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Europäischer Wirtschaftsraum: Ansatz für eine gesamteuropäische Integration

DIW Wochenbericht 47 / 1991, S. 669-673

Joachim Volz

Abstract

Zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Freihandelszone (EFTA) bestehen seit Anfang 1973 Freihandelsabkommen für den Warenverkehr. Nach dem Vorschlag des Präsidenten der EG-Kommission vom Januar 1989 zur Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) für die Staaten der Gemeinschaft und der EFTA soll diese große Freihandelszone zu einem erweiterten Europäischen Binnenmarkt ausgebaut werden. Damit kam ein langer und zähflüssiger Verhandlungsprozeß in Gang, der am 22. Oktober 1991 mit der Unterzeichnung des EWR-Vertrages seinen vorläufigen Abschluß fand. Dieser Wirtschaftsraum umfaßt 19 Staaten: neben den Staaten der EG nunmehr auch Schweden, die Schweiz, Finnland, Österreich, Island, Norwegen und Liechtenstein.

Themen: Europa

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