Vorruhestandsregelung sollte verlängert werden

DIW Wochenbericht 4 / 1988, S. 41-49

Volker Meinhardt, Rudolf Zwiener

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Abstract

Bis Ende 1987 hatten 140 000 Personen den Vorruhestand in Anspruch genommen. Damit entspricht die Beteiligung zwar nicht den ursprünglichen Erwartungen der Bundesregierung, doch liegt sie höher, als bisher angenommen wurde. Bezogen auf den Personenkreis, der nach Tarifvertrag prinzipiell einen Vorruhestandsanspruch hatte und die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllte, lag die Quote der Inanspruchnahme bei etwa 70 vH. Von den Arbeitnehmern ist das Vorruhestandsangebot damit in einem unerwartet hohen Maße akzeptiert worden. Das seit dem 1. 5. 1984 geltende Vorruhestandsgesetzt ist allerdings für Neubeantragungen bis zum 31.12.1988 befristet. Bisher gibt es keine Vorruhestandsregelung im öffentlichen Dienst; dabei wäre gerade in diesem Bereich ein hoher Arbeitsmarkteffekt zu erzielen. Der Beschäftigungsanstieg der letzten 4 Jahre geht auch auf die Ausdehnung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und die Einführung des Erziehungsurlaubs zurück. In Zukunft kommt den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bei derzeit steigender Arbeitslosigkeit und stagnierender Beschäftigung entscheidende Bedeutung zu. Die Verlängerung und Verbesserung des Vorruhestandsgesetzes und ein entsprechender Tarifabschluß für den öffentlichen Dienst würde eine beachtliche Entlastung des Arbeitsmarktes bringen. Die entsprechenden Schritte sollte die Bundesregierung daher rasch einleiten.

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