DIW Wochenbericht 18 / 1987, S. 255-260
Gerhard Neckermann, Hans Wessels
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Das Abfallbeseitigungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland stellt die Vermeidung von Abfall vor dessen Verwertung und die Verwertung von Abfall vor dessen Beseitigung. Auf den Markt für Getränkeverpackung übertragen, heißt das: Mehrwegpackungen vor Recycling und Recycling vor Beseitigung. Die Glasindustrie ist nicht nur der bedeutsamste Hersteller von Mehrwegpackmitteln, sondern auch derjenige Bereich mit dem ausgeprägtesten Recyclingsystem. Die gestiegene Bereitschaft der Behälterglashersteller, Glas aus Altglassammlungen zu verwerten, hat nicht nur politische Gründe, da man einer verstärkten umweltpolitischen Diskussion vorbeugen wollte, sondern auch ökonomische Gründe, da durch den Glasscherbeneinsatz in der Produktion der Rohstoff- und Energieeinsatz gesenkt wird und somit auch die Kosten niedriger sind. Staatliche Eingriffe, die das Abfallbeseitigungsgesetz gestattet, könnten die Strukturen auf dem Markt für Getränkepackmittel verändern und auch zu Produktionseinschränkungen bei Behälterglasherstellern führen.
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