DIW Wochenbericht 36 / 1981, S. 405-408
Angela Scherzinger
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Die allgemeinen Grundsätze und die speziellen Regelungen für die Ausarbeitung eines Fünfjahrplans werden in der DDR in einer Planungsordnung festgelegt. Sie gilt jeweils für fünf Jahre und wird dann unter Auswertung der Erfahrungen und unter Beachtung neuer Erfordernisse weiterentwickelt. Für den gegenwärtigen Fünfjahrplan wurde im November 1979 die "Anordnung über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1981 bis 1985" beschlossen; sie löste die Regelungen ab, die von 1976 bis 1980 galten. Während der Erarbeitung dieser mehrere hundert Seiten umfassenden Planungsordnung hat sich die Wirtschaftsorganisation in der DDR indes entscheidend verändert: An die Stelle der Vereinigungen Volkseigener Betriebe traten in den Jahren 1979 bis 1981 die Kombinatsleitungen. Die neue Planmethodik wurde mithin zu einer Zeit fertig, als noch keine zureichenden Erfahrungen mit den Kombinaten vorlagen. Es ist daher kaum verwunderlich, daß sie schon im April 1981 durch eine Ergänzungsanordnung in vielen Teilen geändert wurde.
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