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Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsbau – Wunderwaffe ohne Zielfernrohr: Kommentar von Claus Michelsen

Kommentar vom 2. März 2016

Das Bundeskabinett hat Anfang Februar die von Verbänden und Bauwirtschaft lange geforderten steuerlichen Anreize für den Mietwohnungsbau beschlossen. Ziel der Maßnahme ist, den Mietanstieg in Metropolen zu begrenzen. Zukünftig sollen Investoren in stark angespannten Wohnungsmärkten in den Genuss vorgezogener Sonderabschreibungen für Neubauprojekte kommen, die innerhalb der kommenden drei Jahre genehmigt, spätestens im Jahr 2022 fertiggestellt und für mindestens zehn Jahre vermietet werden. Geschätzte 2,1 Milliarden Euro kostet die Maßnahme, die in den ersten drei Jahren Abschreibungen von 35 Prozent der Baukosten erlaubt. Ins Visier genommen werden Wohnungen von einfachem bis mittlerem Standard, deren Baukosten bis zu einer Höhe von 2000 Euro je Quadratmeter eine steuerliche Sonderbehandlung erfahren – keine Unterstützung erhalten Luxusvorhaben, die mit mehr als 3000 Euro reinen Baukosten je Quadratmeter veranschlagt werden.

Der vollständige Kommentar im Wochenbericht 9/2016 (PDF, 157.6 KB)

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