Kommentar vom 23. März 2016
Die Atomkraftwerksbetreiber haben Verfassungsbeschwerden eingereicht, sie wollen Schadensersatz für den im Jahr 2011 nach dem Atomunglück in Japan beschlossenen Atomausstieg. Dabei geht es ihnen nicht nur um Schadensersatz. Es geht ihnen auch vor allem darum, eine Drohkulisse aufzubauen im Zuge der aktuellen Verhandlungen um die Verteilung der Kosten für die Abwicklung der Atomenergie. Dazu nutzt man die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, um im Verhandlungspoker mehr Druck auf die Regierung auszuüben.