Kommentar vom 6. Mai 2016
Am 28. April hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze beschlossen. Diese Modernisierung hin zu einer effizienten Gestaltung der Nutzung von Verwaltungsdaten war aus Sicht der Wissenschaft überfällig. Denn der Zugang zu reichhaltigen Daten der Administration zum Zweck der evidenz- und wissenschaftsbasierten Politikberatung in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist in den vergangenen Jahrzehnten immer wichtiger geworden.
Die beschlossene Änderung des Bundesstatistikgesetzes trägt insgesamt zu einer Verbesserung der Datenlage bei. In einem Punkt erschwert sie jedoch die wissenschaftliche Arbeit. Demnach müssen anonymisierte Identifikationsnummern des Unternehmensregisters nach 30 Jahren gelöscht werden. Diese Verknüpfungsnummern sind allerdings eine essentielle Voraussetzung für Längsschnittstudien, die Unternehmen über einen längeren Zeitraum betrachten.
Der vollständige Kommentar im Wochenbericht 18/2016 (PDF, 235 KB)