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Die neue Basler Liquiditätsregulierung: Ausgestaltung und Fallstricke

Bericht vom 25. Mai 2016

Nach der Finanzkrise von 2008/2009 erließ der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht einen neuen Vorschriftenkatalog zur Bankenregulierung (Basel III). Erstmals seit der Einführung internationaler Standards zur Bankenregulierung im Jahr 1988 werden darin verbindliche Vorgaben zur Liquiditätsregulierung formuliert. Eckpfeiler dieser Regelungen sind zwei Bilanzkennzahlen, mit denen die Liquiditäts- und Fristentransformation der Banken verringert werden soll. Auch wenn eine Regulierung des Liquiditätsrisikos im Bankensektor zu begrüßen ist, so bergen die neuen Vorschriften doch diverse Fallstricke. Erstens beruhen die beiden Kennzahlen auf unterschiedlichen Definitionen von Liquidität und Finanzierungsstabilität; dadurch wird das Regelwerk unnötig kompliziert und intransparent. Zweitens ist fraglich, ob sich Liquiditätsprobleme im Bankensektor mit einem auf Kennzahlen basierenden Ansatz am effektivsten und effizientesten lösen lassen. Drittens können die neuen Liquiditätsvorschriften die
Umsetzung der Geldpolitik der Zentralbanken beeinträchtigen und gegebenenfalls einer reibungslosen Steuerung der Leitzinsen im Wege stehen.

Der gesamte Bericht von Philipp König und David Pothier in:
DIW Wochenbericht 21/2016 (PDF, 349.79 KB)

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