Kommentar vom 24. August 2016
Das geplante Entgeltgleichheitsgesetz hat zum Ziel, mehr Transparenz bei der Entlohnung herzustellen. Laut Koalitionsvertrag soll es aber nur für Unternehmen gelten, die mindestens 500 Beschäftigte haben. Die meisten beschäftigten Frauen würden von dem Gesetz also gar nicht profitieren, weil sie in kleineren Betrieben arbeiten. Hintergrund des Vorhabens ist der seit Jahren – auch im EU-Vergleich – sehr hohe Gender Pay Gap in Deutschland. Derzeit liegt er laut Statistischem Bundesamt bei 21 Prozent, in der Europäischen Union bei 16 Prozent. Werden Unterschiede zwischen Frauen und Männern etwa bei Erwerbserfahrung, Erwerbsumfang, Bildung, Branche und Beruf und auch der Verortung in Führungspositionen berücksichtigt, fällt der Gender Pay Gap mit sieben Prozent deutlich geringer aus. Interessanterweise wird diese Lücke in Deutschland auch als „bereinigt“ bezeichnet und nicht als „angepasst“, wie es die englische Übersetzung des Begriffs „adjusted“ nahelegen würde. Der Begriff „bereinigt“ birgt jedoch die Gefahr, dass die durch eine statistische Zerlegung ermittelte Lücke als gerechtfertigt gedeutet wird.
Der vollständige Kommentar im Wochenbericht 34/2016 (PDF, 130.59 KB)