Mit der am 1. Februar 1957 in Kraft getretenen Änderung des Interzonen- Gütertarifs werden die Restedes bisherigen Frachtenbruchs an der Zonengrenze beseitigt. Obwohl sich der Geltungsbereich desInterzonentarifs auf den gesamten Eisenbahngüterverkehr zwischen der Bundesrepublik einerseits undder Sowjetzone und Berlin andererseits erstreckt, wird von dieser llfafnahme seinem Umfang entsprechendinsbesondere ...