Mit der am 1. Februar 1957 in Kraft getretenen Änderung des Interzonen- Gütertarifs werden die Restedes bisherigen Frachtenbruchs an der Zonengrenze beseitigt. Obwohl sich der Geltungsbereich desInterzonentarifs auf den gesamten Eisenbahngüterverkehr zwischen der Bundesrepublik einerseits undder Sowjetzone und Berlin andererseits erstreckt, wird von dieser llfafnahme seinem Umfang entsprechendinsbesondere ...
Die seit dem 1. 10. 1956 in Bonn geführten Verhandlungen über den Waren- und Zahlungsverkehr zwischen der Bundesrepublik und Polen sind Mitte November mit einem bis Ende 1957 geltenden Abkommen abgeschlossen worden. In die Verhandlungszeit fiel eine gewisse Lockerung der Bindung Polens an die Sowjetunion und die polnische Erklärung, Wirtschaftshilfe aus dem Westen annehmen zu wollen. Dadurch erhielt ...