Das DIW Berlin als Arbeitgeber

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Tätigkeit beim DIW Berlin interessieren und Teil unseres Teams werden wollen.

Das DIW Berlin e.V. ist als außeruniversitäre Forschungseinrichtung auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über die gemeinsame Förderung der Forschung nach Artikel 91b GG ein institutioneller Zuwendungsempfänger von Bund und Ländern.

Die Arbeitsverhältnisse unserer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie unserer Kolleginnen und Kollegen in der Wissenschaftsunterstützung und im Wissenschaftsmanagement bestimmen sich nach den Regelungen des TVöD Bund:

  • Die Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche (Vollzeit),
  • Das Gehalt bestimmt sich nach der Entgeltgruppe und der zugeordneten Stufe,
  • Anspruch auf eine Jahressonderzahlung je nach Entgeltgruppe zwischen 57% und 85,5%,
  • Betriebliche Altersversorgung im Rahmen der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder),
  • 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr.

  • Seit 2011 Zertifizierung als familienfreundlicher Arbeitgeber im Rahmen des audit berufundfamilie,
  • Die Beauftragte für Beruf und Familie steht allen beschäftigten als Ansprechperson für familiäre Belange zur Verfügung,
  • Informationsportal im Intranet mit Checklisten, Links sowie Merk- und Informationsblättern,
  • Flexible Arbeitszeiten (Lage und Dauer) mit Ausgleichsmöglichkeiten auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung,
  • Möglichkeit, vorübergehend von einem anderen Ort aus zu arbeiten (mobiles Arbeiten),
  • Flexible, an Bedürfnisse und Lebenssituationen angepasste Arbeitszeitmodelle.

  • Willkommensbroschüre und Willkommensgespräche,
  • Jährlich geführte Mitarbeitergespräche zur Stärkung der Kommunikation und der beruflichen Entwicklung der MitarbeiterInnen,
  • Verfahren und Kriterien zur Entfristung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern,
  • Übernahmeregelung für Auszubildende nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung,
  • Interne Qualifizierungsangebote: u.a. Sprachkurse, Medien- und Präsentationstraining,
  • Finanzierung von und bezahlte Freistellung für externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

  • Betriebsvereinbarung zur Förderung der Gleichstellung von Frauen, welche die Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten (Irene Faas und Anne Tilkorn) sowie frauenfördernde Maßnahmen festhält,
  • Frauenförderplan (PDF, 314.62 KB) (Gender Equality Plan), vom Vorstand und der Abteilungsleitung Personal und Organisation in Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten und dem Betriebsrat gemeinsam erarbeitet,
  • jährlicher Frauenförderfonds,
  • Leitfaden für gendergerechte Sprache,
  • Interner Arbeitskreis Gleichstellung und Diversität unter der Leitung der Gleichstellungsbeauftragten,
  • DIWomen: mehrmals jährlich stattfindendes Netzwerktreffen der DIW-Mitarbeiterinnen mit Impulsvorträgen von Frauen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft,
  • Ein auf die Bedürfnisse von Frauen ausgerichtetes, jährliches Weiterbildungsprogramm (u.a. Debattiertraining, Potenzialerkennung, Körpersprache und Rhetorik).

Kontakt

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