Statement vom 26. Oktober 2020
Im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages fand heute eine Anhörung und Fragerunde zum Antrag auf Einführung eines Grundeinkommens statt. Jürgen Schupp, Senior Research Fellow des Sozio-oekonomischen Panels am Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), kommentiert die Ergebnisse der Anhörung wie folgt:
Genau 60 Minuten dauerte die heutige Anhörung. Der Antrag, der Mitte März eingereicht und von 176.000 Personen unterstützt wurde, zielt darauf, die Vielzahl an Hilfsmaßnahmen zur Minderung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie durch ein Krisengrundeinkommen zu ergänzen beziehungsweise abzulösen. Dieses soll jeder Bürgerin und jedem Bürger in Deutschland ohne Beantragung als Nettogrundeinkommen in Höhe von 550 Euro gewährt werden.
Die Anhörung im Petitionsausschuss hinterlässt den Eindruck, dass die Bundesregierung nicht gut beraten wäre, einen institutionellen Regimewechsel der sozialen Sicherung „am offenen Herzen“ vorzunehmen. Besser beraten wäre sie damit, den Zugang zu bestehenden Elementen zu vereinfachen. Zum einen sollte das zeitlich befristete, bedingungsärmere Beantragungs- und Auszahlungsverfahrens von Grundsicherungsleistungen verlängert werden. Zum anderen sollte geprüft werden, ob der Zugang vor allem für diejenigen Gruppen, die nicht durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung abgesichert sind, noch verbessert und vereinfacht werden kann.
Die befristete Aussetzung von Sanktionen, die vereinfachte Vermögensprüfung und auch die Erstattung der Wohnkosten sollten also vielmehr genutzt werden, diese Leistungen auch neuen Gruppen wie Solo-Selbständigen, Kulturschaffenden oder Honorarkräften zu öffnen – und zwar mit einer Kultur von mehr Vertrauen seitens der Behörden. Die Klärung der Debatte, ob ein solches bedingungsärmeres System der sozialen Sicherung auch längerfristig die überlegene Alternative zu garantistischen Grundeinkommensmodellen darstellt, sollte auf die Zeit nach der Corona-Krise vertagt werden, wenn auch Fragen eines möglichen Missbrauchs der bestehenden Regelungen empirisch beantwortet werden können. Auf der Tagesordnung sollte das Thema Grundeinkommen auf jeden Fall bleiben.
Themen: Arbeit und Beschäftigung , Öffentliche Finanzen