Die „Deutsche Reichsbahn"

DIW Wochenbericht 11 / 1937, S. 57-59

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Abstract

"Mit dem Gesetz vom 10. Februar 1937 ist die uneingeschränkte Hoheit des Reiches über die Deutsche Reichsbahn wieder hergestellt und ihr die ursprüngliche Organisationsform wiedergegeben worden. Damit ist auch nach außen hin ein Zeitabschnitt beendet, in dem wesensfremde Aufgaben, vor allem die Heranziehung zu Reparationszahlungen, die Entfaltung der Reichsbahn gehemmt und eine zeitgemäße Eisenbahnpolitik weitgehend unmöglich gemacht hatten. Mit der Rückführung der Reichsbahn in die Hand des Reiches beginnt ein neuer Abschnitt in der Entwicklung des deutschen Eisenbahnwesens."


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