Aktuell wird die Europäische Gebäuderichtline novelliert. Es scheint dabei wahrscheinlich, dass die EU-Kommission die Staaten mit der Einführung von energetischen Mindesteffizienzstandards (Minimum Energy Performance Standards, MEPS) für Nichtwohngebäude beauftragen wird. Dieses Instrument sieht vor, dass zu einem definierten Zeitpunkt (z.B. bis 2030) ein bestimmter Anteil der Bestandsgebäude, die am meisten Energie verbrauchen (z.B. die ineffizientesten 15%), energetisch saniert werden muss.
Der Energieverbrauch von Nichtwohngebäuden unterscheidet sich stark je Nutzungsart. Ebenso vielfältig sind die Chancen und Herausforderungen bei der energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden. Wie können all die Unterschiede in einem MEPS-System berücksichtigt werden? Was können wir aus anderen Ländern lernen? Welche vorbereitenden Schritte kann die Bundesregierung jetzt schon tun? Welche Unterstützung brauchen Eigentümer*innen von Nichtwohngebäuden? Und wie können die Ausnahme- oder Übergangsregelung sinnvoll gestaltet werden? Diesen Fragen wollen wir mit Ihnen diskutieren.