Die Entwicklung des Interzonenhandels

DIW Wochenbericht 28 / 1950, S. 111-114

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Abstract

Mit dem 1. Juli ist im Interzonenhandel erneut ein vertragsloser Zustand eingetreten. Der Verkehr wird sich daher zunächst, ähnlich wie vor dem Abschluß . des Vertrages, auf Grund von Warenbegleitscheinen und Bezugsgenehmigungen abspielen und zunächst einmal der Abwicklung der erteilten Aufträge dienen. Angesichts dieses neuen Stadiums scheint es angebracht, sich die bisherige Entwicklung des Interzonenhandels noch einmal zu vergegenwärtigen.


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