Die Vermögensbildung in der Bundesrepublik

DIW Wochenbericht 37 / 1956, S. 147-149

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Abstract

Den folgenden Betrachtungen werden die Ergebnisse der vom DIW laufend durchgeführten und in den Vierteljahrsheften veröffentlichten Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zugrundegelegt. Als gesamtwirtschaftliche Vermögensbildung (Nettovermögensbildung) wird dabei die Anlageinvestition nach Abzug der Abschreibungen, die Lagerbildung und der Zuwachs der Forderungen der Bundesrepublik an die übrige Welt angesehen. Bei der Aufteilung der gesamtwirtschaftlichen Vermögensbildung auf Teilbereiche ( Vermögensbildung der Öffentlichen Hand, der Wirtschaft, der Privaten Haushaltungen) mußte auch die Geldvermögensbildung dieser Teilbereiche bzw. ihre Verschuldung gegenüber den anderen Teilbereichen und dem Ausland — jeweils per saldo — ermittelt werden. Der so definierte Begriff der Vermögensbildung eines gesamtwirtschaftlichen Teilbereichs weicht von der Begriffsabgrenzung anderweitiger Veröffentlichungen l) ab, bei denen zwar die Sachvermögensbildung in gleicher Weise wie bei den Berechnungen des DIW, die Geldvermögensbildung aber jeweils brutto, d. h. ohne Abzug der jeweiligen Verschuldung, in die Berechnung eingesetzt wird. Dies hat unter anderem den Nachteil, daß die so berechnete Vermögensbildung der verschiedenen Teilbereiche nicht zur gesamtwirtschaftlichen Vermögensbildung addiert werden kann, während die Nettorechnung des DIW eine solche Addition ohne weiteres zuläßt.


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