Der im Oktober 1962 dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie dem Wirtschaflsausschuß des Bundestages zugeleitete Antrag auf Erhöhung des Trinkmilchpreises wurde am 15. Mai d. J. vom Bundestag befürwortet; die Bundesregierung wurde ersucht, dem Bundesrat eine entsprechende Rechtsverordnung vorzulegen. Der Antrag sieht die Heraufsetzung des Liter-Preises (lose, ab fester Verkaufsstelle) für Trinkmilch mit 3 vH Fettgehalt um 6 auf 50 Dpf. (13,6 vH) vor, bei gleichzeitiger Neugestaltung des Preisausgleichs zwischen Trink- und Werkmilch, der nicht mehr im Rahmen der einzelnen Länder, sondern einheitlich für das ganze Bundesgebiet vorgenommen werden soll.
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