Im sogenannten „ Überleitungsvertrag" zum „Deutsdctand-Vertrag" ist in Teil XII ausgeführt, daß die Bundesrepublik mit Inkrafttreten des Vertragswerkes die volle Verantwortung für den Bereich der zivilen Luftfahrt im Bundesgebiet wieder erlangt. Aus diesem Anlaß erhebt sich die Frage nach dem gegenwärtigen Stand und den Aussichten des deutschen Luftverkehrs.
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