In seinem Gutachten für das Bundesfinanzministerium beziffert das DIW Berlin den Nachholbedarf der ostdeutschen Länder und Gemeinden an öffentlichen Investitionen mit 157 Mrd. DM. Die wichtigsten Aussagen und Zahlen des Gutachtens sind im aktuellen DIW-Wochenbericht 20/2001 dargestellt. Die derzeitige Debatte um den Solidarpakt II zeigt, wie wichtig es war, den Nachholbedarf nochmals genau zu ermitteln und die Diskussion damit zu versachlichen. Das DIW Berlin hatte in seinem Gutachten für die ostdeutschen Ministerpräsidenten vor Jahresfrist an keiner Stelle einen Nachholbedarf von 300 Mrd. DM reklamiert, wie häufig falsch zitiert wurde. Vielmehr war damals der infrastrukturelle Nachholbedarf mit reichlich 203 Mrd. DM beziffert worden.
Die Differenz zwischen beiden Gutachten beruht vor allem darauf, dass inzwischen einige Zuordnungsprobleme gelöst werden konnten. Sie betreffen schwerpunktmäßig die öffentlichen Unternehmen einschließlich Wohnungsbau und Seehäfen. Auf diese Problematik hatte das DIW Berlin seinerzeit ausdrücklich hingewiesen und festgestellt, dass die rechnerische Lücke von gut 200 Mrd. DM den tatsächlichen Umfang überzeichnet. Nunmehr stehen zusätzliche Informationen zur Verfügung, die eine genauere Ermittlung des Nachholbedarfs ermöglichen.
Das DIW Berlin betont, dass in seinem aktuellen Gutachten der Nachholbedarf, der sich auf das Bundesvermögen bezieht, ausgeklammert ist. Ebenso wenig sind Maßnahmen berücksichtigt, die nach wie vor in Ostdeutschland notwendig sind, um die immensen Umweltschäden zu beseitigen oder auch die städtebauliche Entwicklung (einschließlich der Verbesserung der Wohnqualität und des Wohnumfeldes) voranzutreiben. Schließlich ist die extrem niedrige Steuerkraft der ostdeutschen Kommunen zu nennen. Jedoch hat das DIW Berlin den daraus resultierenden Finanzbedarf weder in seinem aktuellen Wochenbericht noch in seinem Gutachten aus dem Vorjahr quantifiziert. Alles in allem wird der Solidarpakt II in seinem Volumen keinesfalls geringer dimensioniert sein können als die bisherige Regelung. Auf jeden Fall müssen die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen und die Investitionshilfen des Bundes für Ostdeutschland in der bisherigen Größenordnung fortgeführt werden. Daran ändert sich durch die modifizierten Berechnungsergebnisse nichts. Als zeitliche Perspektive sind aus heutiger Sicht bis zu 15 Jahre ins Auge zu fassen.