Das DIW Berlin hat im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung die finanziellen und juristischen Aspekte eines von dem Bundesvorstand der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt vorgelegten Konzeptes zu einem universellen Alterssicherungssystem analysiert. Dieses Konzept würde das gegenwärtige System, das vor allem auf unselbständiger Beschäftigung basiert, auf ein universelles, die gesamte Bevölkerung einbeziehendes Pflichtversicherungssystem umstellen. In der Ausgestaltung dieses Konzepts würde sich eine weit stärkere Umverteilung als im heutigen System dadurch ergeben, dass alle hohen Einkommen zur Finanzierung der Maßnahmen zur Einkommensumverteilung innerhalb einer Generation herangezogen würden, da den Beiträgen dieser Gruppe später nur zum Teil höhere Renten gegenüberstehen würden. Eine stärkere Rückbesinnung auf die Eigenverantwortlichkeit würde sich aus dem langfristigen Abbau der Witwen(r)-Versorgung zugunsten einer verbesserten eigenständigen Sicherung ergeben.
Siehe Wochenbericht 45/2002.
Die Untersuchung der finanziellen Konsequenzen dieses Konzepts macht deutlich, dass die angestrebten Ziele einer Stabilisierung der Beitragsgrundlage für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in wesentlichen Punkten erreicht werden könnten. Infolge der Einbeziehung aller Einkommensquellen wäre die Finanzierungsgrundlage stabiler und weitgehend unabhängig von Strukturverschiebungen zwischen abhängiger und selbständiger Erwerbstätigkeit einerseits sowie zwischen Arbeit und Kapital andererseits. Es würde ein Grundstock für eine eigenständige Sicherung aller Mitglieder der Gesellschaft geschaffen, der zumindest teilweise von den Versicherten während des Erwerbsalters selbst finanziert wird. Das würde den staatlichen Aufwand für die bedarfsorientierte Mindestsicherung verringern.
Auf Grund der vorgesehenen geringen Höhe der Mindestbeiträge würden Personen ohne weitere Anwartschaften allerdings häufig nur eine niedrige Altersrente erhalten, die im Hinterbliebenenfall nicht ausreichend wäre. Eine Weiterentwicklung des Konzepts des universellen Alterssicherungssystems könnte ein Beitragssplitting einbeziehen, um bei verheirateten (und eventuell bei unverheiratet zusammenlebenden) Personen die Diskrepanz der Höhe der Rente zwischen Männern und Frauen auszugleichen.
Der Beitragssatz zur Aufrecherhaltung des derzeitigen Niveaus der Alterssicherung würde durch die hier durchgerechnete Variante eines universellen Alterssicherungssystems voraussichtlich langfristig etwa sechs Beitragspunkte unter demjenigen Beitragssatzniveau liegen, das im gegenwärtigen System bei Aufrechterhaltung des Rentenniveaus benötigt würde. Dies geht im Wesentlichen auf eine Kürzung der Hinterbliebenenversorgung und eine stärkere Umverteilung durch Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze und einer Kappung höherer Rentenansprüche zurück. Würde auf diese Kappung verzichtet werden, würde sich immerhin noch eine Reduzierung des Beitragssatzes um etwa 4 Beitragspunkte ergeben.