Fiskalische Wirkungen einer Reform der Ehegattenbesteuerung

Pressemitteilung vom 28. Mai 2003

Im aktuellen Wochenbericht 22/2003 des DIW Berlin wird die Aufkommens- und Belastungswirkungen des gegenwärtigen Splittingverfahrens und von alternativen Formen der Ehegattenbesteuerung analysiert. Nach den Berechnungen würde eine Aufhebung des Splittingverfahrens, also ein Übergang zu einer separaten Besteuerung der Ehepartner, die Ehepaare gegenwärtig bei der Einkommensteuer um 22,1 Mrd. Euro belasten. Mit 20,6 Mrd. Euro (93 %) würden überwiegend Ehepaare in den alten Ländern betroffen sein. In Relation zum verfügbaren Haushaltseinkommen würden Ehepaare mit mittleren Einkommen am stärksten belastet, darunter vor allem Ehepaare mit Kindern und Ehepaare, bei denen nur ein Partner erwerbstätig ist.
Wenn bei einer Aufhebung des Splittingverfahrens für Ehepaare wie bisher der doppelte Grundfreibetrag gewährt würde, reduzieren sich die potentiellen Mehrbelastungen auf 9,1 Mrd. Euro. Bei einem Realsplitting-Verfahren, das eine Übertragung von Einkünften zwischen den Partnern von bis zu 20 000 Euro vorsieht, würden sich die potentiellen Mehreinnahmen auf 1,5 Mrd. Euro reduzieren. Bei jeder Einschränkung des Splittingverfahrens könnten die Ehepaare Gewinn- und Vermögenseinkünfte gleichmäßiger aufteilen, was das Mehraufkommen reduzieren würde. Das Besteuerungsverfahren würde dadurch aufwändiger. Eine umfassende Bewertung des Splittingverfahrens hängt von der Gewichtung der verschiedenen steuer-, sozial- und familienpolitischen Ziele ab, die nicht Gegenstand dieser Untersuchung war.
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