Zweiter Fortschrittsbericht wirtschaftswissenschaftlicher Institute über die wirtschaftliche Entwicklung in Ostdeutschland im Auftrag der Bundesregierung
Die Wirtschaft in den neuen Bundesländern entwickelt sich nur schleppend. Hemmend wirkt sich als Sondereinfluss der Bevölkerungsrückgang aus; vor allem ist aber festzustellen, dass die Entwicklung in immer stärkerem Maße von dem allgemeinen konjunkturellen Umfeld bestimmt wird. Mit einer deutlichen Verbesserung der Lage ist deshalb erst dann zu rechnen, wenn die Wachstumsprobleme in ganz Deutschland gelöst werden. Das ist das Ergebnis des 2. Fortschrittsberichts über die Entwicklung in Ostdeutschland des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (Berlin), des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (Nürnberg), des Instituts für Weltwirtschaft (Kiel), des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle und des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (Mannheim).
Siehe Wochenbericht 47/2003.
Schwerpunkte des 2. Fortschrittsberichts – u.a. veröffentlicht im aktuellen Wochenbericht des DIW Berlin 47/2003 - sind Wirkungsanalysen von Maßnahmen der Unternehmensförderung und der Aktiven Arbeitsmarktpolitik. Danach ist festzustellen,
· dass die Investitionsförderung in erheblichem Maße Investitionen in Ostdeutschland angeschoben haben. Vor allem vom Investitionszuschuss gehen erhebliche Anreize aus. Gleichwohl verpufft ein Teil der Förderwirkungen in Anpassungsreaktionen der Märkte, und es gibt Mitnahmeeffekte. Mitnahmeeffekte treten insbesondere bei geringer Förderung auf, etwa wenn Unternehmen nur die Investitionszulage erhalten. Deshalb wird empfohlen, die Zulage mit dem Investitionszuschuss zusammenzuführen.
· dass von der Innovationsförderung Impulse auf die ostdeutsche Wirtschaft ausgehen. Die Förderung hat wesentlich dazu beigetragen, dass von einer Schwäche bei Forschung und Entwicklung bei den Unternehmen der neuen Länder nicht gesprochen werden kann. Doch ist das Verhältnis von Aufwand und Ertrag bei Innovationen im Vergleich zum Westen noch zu gering.
· dass die untersuchten Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik mit Blick auf die Beschäftigungswirkungen nur eingeschränkt als wirksam zu betrachten sind. Von den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gehen weder auf die Maßnahmeteilnehmer noch auf die Regionen zusätzliche Beschäftigungseffekte aus. ABM sollten als arbeitsmarktpolitisches Instrument in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden; will die Politik dennoch an ABM festhalten, wird empfohlen, aus sozialpolitischen Gründen steuerfinanzierte Maßnahmen für Personen durchzuführen, die keine Chance haben, eine reguläre Beschäftigung zu finden. Die Befunde über die Effekte von Lohnkostenzuschüssen und von beruflicher Weiterbildung sind nicht eindeutig. Bei den Weiterbildungsmaßnahmen bedarf es je nach Kurstyp einer Wirkungskontrolle.
Politischen Vorrang muss weiterhin der Infrastrukturausbau in den neuen Bundesländern haben. Mit der Verbesserung der Infrastruktur entfällt immer mehr die Berechtigung für eine spezifisch ostdeutsche Unternehmensförderung. Auch angesichts der finanzpolitischen Probleme der Bundesrepublik sollte die besondere Investitions- und Innovationsförderung allmählich auslaufen.