Gegenwärtig wird in Deutschland über die gesetzliche Verankerung von Mindestlöhnen diskutiert. Dies würde die auf den Weg gebrachte und dringend notwendige Reform auf dem Arbeitsmarkt konterkarieren, sagte heute der Präsident des DIW Berlin, Klaus F. Zimmermann. Durch die Arbeitsmarktreformen, wie durch die Einführung des Arbeitslosengeldes II und eine stärkere Profilierung der Erwerbslosen, sollen Anreize dafür geschaffen werden, dass Arbeitslose vermehrt auch solche Arbeitsangebote akzeptieren, die am unteren Ende der auf den Markt sich ergebenden Lohnskala liegen. Das gilt insbesondere für die Gruppe der wenig qualifizierten Erwerbslosen, die unter den Arbeitslosen generell wie unter den Langzeitarbeitslosen im speziellen weit überrepräsentiert ist. Mindestlöhne würden die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor aber verhindern. Letztlich bremsen Mindestlöhne einen Abbau der Arbeitslosigkeit, und sie schwächen die Arbeitsmarktposition der ohnehin benachteiligten Gruppe der Geringqualifizierten.
Auch aus ordnungspolitischer Sicht sind Mindestlöhne abzulehnen, denn sie schränken die Lohnflexibilität zwischen Regionen, Wirtschaftszweigen und den Arbeitnehmern je nach ihren beruflichen Fähigkeit ein. Wenn vom Staat Mindestlöhne vorgegeben würde, wäre das ein Eingriff in die Vertragsfreiheit der Tarifparteien – und die im Grundgesetz gewährte Tarifautonomie würde partiell ausgehöhlt werden. Die Sozialhilfe ist im Übrigen in Deutschland bereits so etwas wie ein Mindestlohn, der die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme behindert.
In welchem Maße die Einführung von Mindestlöhnen verhindern würde, dass zusätzliche Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor entstehen, hängt von deren Höhe ab. Wenn sie sich am derzeitigen unteren Ende der Lohnskala orientieren, entstünde kein zusätzliches Arbeitsangebot. Langfristig könnte dadurch der Abbau der Arbeitslosenzahl um mehrere 100.000 verhindert werden.