Flächentarifsystem fördert Innovationswettbewerb

Pressemitteilung vom 24. März 2004

Der egalitäre Charakter des Flächentarifsystems fördert Innovationsanreize von Unternehmen. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle Wochenbericht 13/2004 des DIW Berlin. Der Flächentarifvertrag garantiert ein Lohnniveau, das sich an der durchschnittlichen Produktivität aller Unternehmen einer Branche ausrichtet.
Theoretisch lässt sich ableiten, dass hierdurch erfolgreiche Unternehmen vor überzogenen Lohnforderungen geschützt werden, und weniger innovative Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht durch Senkung ihrer Lohnkosten erhöhen können. Haustarif- oder Ergänzungstarifverträge sowie Öffnungsklauseln bewirken dagegen, dass zum einen innovative Unternehmen überproportionale Lohnforderungen ihrer Belegschaften befürchten müssen; zum anderen verringern Lohnsenkungen bei wenig innovativen Konkurrenten die Bereitschaft, in Forschung und Entwicklung zu investieren.

Ein um Öffnungsklauseln ergänztes Flächentarifsystem scheint also das am wenigsten sinnvolle Lohnfindungsregime zu sein, weil es einerseits die Monopolmacht der Industriegewerkschaft unangetastet lässt, und weil es andererseits wegen betrieblicher Anpassungen der Lohnforderungen die Innovationsanreize der Unternehmen am stärksten schmälert.
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