Das DIW Berlin begrüßt den Vorschlag des Sachverständigenrates, die Bürgerpauschale zur Reform des Gesundheitssystems einzuführen. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hatte in Kapitel 5, Abschnitt I, seines gestern veröffentlichten Jahresgutachtens die Bürgerpauschale befürwortet.
Der Reformvorschlag wurde 2001 von Prof. Dr. Gert G. Wagner, DIW Berlin, und Prof. Dr. Friedrich Breyer, Universität Konstanz, entwickelt und durchgerechnet, als sie im Auftrag der Bundesministerien für Wirtschaft und Gesundheit das Gutachten Wirtschaftliche Aspekte der Märkte für Gesundheitsdienstleistungen erstellten. Darin führen sie aus, dass solide ökonomische Gründe für die Bürgerpauschale sprechen: Wie die von der rot-grünen Koalition befürwortete Bürgerversicherung bezieht sie alle Bürger in die Pflichtversicherung ein. So wird es ermöglicht, die strikte Trennung von gesetzlichen und privaten Krankenkassen aufzuheben. Durch die von der Union geforderte Umstellung des Beitragssystems auf eine Kopfpauschale können Effizienzgewinne erzielt werden, beispielsweise durch Wettbewerb zwischen den Krankenkassen.
Das Modell der Bürgerpauschale (auch Bürgerprämie) ist sehr gut geeignet, die stark ideologisierte politische Debatte über die Bürgerversicherung und die Kopfpauschale zu versachlichen. Gert G. Wagner ist Forschungsdirektor für Soziales Risikomanagement am DIW Berlin, Friedrich Breyer ist Forschungsprofessor des Berliner Instituts.
Das Gutachten im Internet:
http://www.diw.de/deutsch/produkte/publikationen/gutachten/docs/diw_GesundheitsDL_200112.pdf