Das 1991 verabschiedete Umwelthaftungsgesetz hat die selbst gesteckten ökonomischen Ziele nur teilweise erreicht, so der aktuelle Wochenbericht 49/2004 des DIW Berlin. Das Gesetz, dessen Ziel ausdrücklich die Prävention von Umweltschäden ist, hat nicht zu einer messbaren Verringerung der industriellen Unfälle und Schäden geführt. Auch die Chance erfolgreicher Umweltklagen hat sich nicht verbessert. Bisher wurden nur fünf Gerichtsentscheidungen zu diesem Gesetz gefällt, davon fiel eine zugunsten der Kläger aus.
Von einem Scheitern des Gesetzes könne jedoch noch nicht gesprochen werden, denn in den zehn Jahren nach Bestehen des Gesetzes wurden 140.000 spezielle Umwelthaftpflichtverträge abgeschlossen, die vor dem Vertragsabschluss hohe Sicherheitsanforderungen an die Betriebe stellen. Das hat jedoch nicht zu einer durchschlagenden Verbesserung der Risikovorsorge in den Betrieben geführt. Grund ist, dass die zuvor bestehenden Gesetze bereits ein hohes Sicherheitsniveau der Industrieanlagen erforderten. Der Wochenbericht empfiehlt den Versicherern für eine bessere Präventionswirkung des Gesetzes die systematische Verknüpfung der Umwelthaftung mit dem Öko-Audit. So könnten beispielsweise bei erfolgreicher Zertifizierung der Industrieanlagen Prämiennachlässe gewährt werden.