Monopolalarm im Pressesektor

Pressemitteilung vom 23. Februar 2005

Die geplante Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbs­beschränkungen (GWB) bedeutet eine Gefahr für die Pressevielfalt, so der aktuelle Wochenbericht 8/2005 des DIW Berlin.
Die geplanten gesetzlichen Veränderungen betreffen zum einen die Fusionskontrolle: Die Aufgreifkriterien für eine kartellrechtliche Untersuchung werden angehoben, die bislang im Pressebereich sehr niedrig waren. Die zweite Änderung betrifft die Behandlung von Kooperationen verschiedener Verlage: Jegliche Form der Kooperation im Anzeigengeschäft soll vom Kartellverbot freigestellt werden. Zusammengenommen werden die Regelungen erhebliche Konzentra­tionstendenzen auf dem Zeitungsmarkt hervorrufen und damit dem Wettbewerb und der Meinungsvielfalt schaden. Die bisherigen Regelungen haben den Wettbewerb und die Vielfältig­keit, gerade in der Lokal- und Regionalpresse, erfolgreich gesichert. Die jetzt geplante Aufweichung der Pressefusionskontrolle fördert monopolistische Entwicklungen und gefährdet die Vielfalt der deutschen Presselandschaft.
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