Die geplante Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bedeutet eine Gefahr für die Pressevielfalt, so der aktuelle Wochenbericht 8/2005 des DIW Berlin.
Die geplanten gesetzlichen Veränderungen betreffen zum einen die Fusionskontrolle: Die Aufgreifkriterien für eine kartellrechtliche Untersuchung werden angehoben, die bislang im Pressebereich sehr niedrig waren. Die zweite Änderung betrifft die Behandlung von Kooperationen verschiedener Verlage: Jegliche Form der Kooperation im Anzeigengeschäft soll vom Kartellverbot freigestellt werden. Zusammengenommen werden die Regelungen erhebliche Konzentrationstendenzen auf dem Zeitungsmarkt hervorrufen und damit dem Wettbewerb und der Meinungsvielfalt schaden. Die bisherigen Regelungen haben den Wettbewerb und die Vielfältigkeit, gerade in der Lokal- und Regionalpresse, erfolgreich gesichert. Die jetzt geplante Aufweichung der Pressefusionskontrolle fördert monopolistische Entwicklungen und gefährdet die Vielfalt der deutschen Presselandschaft.