Regulierung neuer Telekommunikationsmärkte: Ermessensspielräume nutzen

Pressemitteilung vom 23. März 2005

Die Regulierung im Telekommunikationsbereich muss die besonderen Risiken von Netzinvestitionen berücksichtigen und darf nur dann Eingriffe vorsehen, wenn die Gefahr permanenter Marktmacht besteht, so der aktuelle Wochenbericht 12-13/2005. Denn gerade die Ausnutzung von Marktmacht schafft in diesem Bereich die notwendigen Anreize für risikoreiche Investitionen. Der neue Rechtsrahmen für die Telekommunikation eröffnet beträchtliche Ermessensspielräume, die für eine dynamisch effiziente Regulierung genutzt werden sollten.
Um Investitionsanreize zu schaffen, wird ein mehrstufiges Regulierungsverfahren für neue Telekommunikationsmärkte vorgeschlagen. In innovativen Märkten sollte zunächst von einer Regulierung abgesehen werden, auch wenn dadurch kurzfristig Monopolstellungen in Kauf genommen werden müssen. Nach einer angemessenen Markteinführungsphase sollte dann der neue Markt abgegrenzt und dessen Entwicklung in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Nur wenn dabei keine Tendenzen zu wirksamen Wettbewerbsstrukturen erkennbar sind, sollte der neue Markt der sektorspezifischen Regulierung unterworfen werden. Dieses Verfahren hat gewisse Ähnlichkeit mit dem Schutz von Innovationen durch Patente, tritt aber auch möglichen Verdrängungsstrategien marktbeherrschender Unternehmen entgegen.
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