Die unterschiedliche Anwendung der Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit in den EU-Ländern führt dazu, dass Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedsstaaten nicht mehr nach Deutschland und Österreich, sondern nach Großbritannien und Irland wandern. Zudem ist die Zuwanderung erheblich geringer ausgefallen als bei einer Einführung der Freizügigkeit in allen Staaten der EU-15 zu erwarten gewesen wäre. Insgesamt kann die Nettozuwanderung aus den acht mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern in die EU-15 auf 100.000 bis 150.000 Personen für das Jahr 2004 geschätzt werden. Damit wurde das Wanderungspotenzial wurde nur zu einem Drittel bis zur Hälfte ausgeschöpft. Zu diesem Ergebnis kommt das DIW Berlin in seinem aktuellen Wochenbericht 22/2005.
Die Umlenkung und Reduzierung der Migration hat negative volkswirtschaftliche Auswirkungen für die erweiterte Union, da nur eine ungehinderte Migration zu einem Anstieg der gesamtwirtschaftlichen Produktion um 30 bis 50 Milliarden Euro führen würde. Diejenigen Länder, die sich zuerst für die Zuwanderung öffnen, gewinnen die am besten qualifizierten Arbeitskräfte aus den Beitrittsländern. Das DIW Berlin schlägt deshalb vor, den deutschen Arbeitsmarkt zumindest unter Auflagen für die Zuwanderung zu öffnen.