Das DIW Berlin schätzt in seinem aktuellen Wochenbericht 38/2005, dass eine permanent um 10 Prozentpunkte erhöhte Aufklärungs- und Verurteilungsquote den jährlich in Deutschland durch Eigentums- und Gewaltdelikte entstehenden pekuniären Schaden um rund 870 Mill. Euro reduzieren könnte. Besonders bei den Eigentumsdelikten muss die zunehmende Neigung der Staatsanwaltschaften, die Ermittlungsverfahren aus Kostengründen einzustellen, deshalb kritisch hinterfragt werden.
Eine hohe Wahrscheinlichkeit der Aufklärung von Straftaten und der Verurteilung von polizeilich ermittelten Tatverdächtigen hat eine deutlich abschreckende Wirkung auf potentielle Straftäter. Im Bereich der Eigentumsdelikte hat vor allem eine höhere Aufklärung eine bedeutende Abschreckungswirkung, während bei den Gewaltdelikten mit einer ohnehin höheren Aufklärungsquote eher die Verurteilung von tatverdächtigen abschreckungswirksam ist. Mit weniger als 15 % im Bundesdurchschnitt ist die Aufklärungsquote im Bereich des schweren Diebstahls traditionell besonders niedrig. Hier müsste deshalb geprüft werden, zu welchen Kosten diese Quote gesteigert werden kann und ob die weitgehend praktizierte Praxis der Verfahrenseinstellung aus Kostengründen tatsächlich sinnvoll ist. Insgesamt ist die Abschreckung für Eigentumsdelikte größer als für Gewaltkriminalität und für Erwachsene größer als für Jugendliche. Hiermit kann zwar die in der Kriminologie vorherrschende Meinung nicht widerlegt werden, wonach es keine Rolle spielt, in welcher Form (Geld-, Bewährungs- oder Haftstrafen) und Höhe bestraft wird, jedoch wird die allgemein als gültig erachtete Hypothese, dass die Abschreckungswirkungen von Androhung, Verhängung oder Vollzug von Strafen eher gering seien, in dieser undifferenzierten Form verworfen.