Die seit Mitte der 90er Jahre in Russland durchgeführten Reformen des Fiskalföderalismus haben beachtliche neue institutionelle Regelungen gebracht. Jedoch hat auch das reformierte System noch bestimmte Schwächen, nämlich hinsichtlich des Finanzausgleichs und aufgrund unzureichender Einnahmen der unteren staatlichen Ebenen. Zu diesem Ergebnis kommt das DIW Berlin in seinem aktuellen Wochenbericht 17/23006 und stellt insbesondere die Frage, ob die seit Ende letzten Jahres geltende Regel, dass der Präsident die Gouverneure der 89 Regionen allein ernennt, nicht das Wettbewerbsprinzip auf Kosten des langfristigen Wachstums schwächt.
Die Wirtschaftskraft der russischen Regionen unterscheidet sich beträchtlich. Gemessen am BIP je Einwohner reichte die Spanne im Jahr 2003 von deutlich unter 1000 US-Dollar in den ärmsten Regionen, z. B. im Kaukasus, bis zu Beträgen von über 20 000 Dollar in einigen öl- und gasreichen Regionen Sibiriens. Dem Finanzausgleich kommt deshalb eine große Bedeutung zur Stärkung der Wachstumskräfte im Wettbewerb der Regionen zu. Insgesamt haben sich die Nettotransfers der Zentralregierung an die Regionen von ca. 4% des BIP in den 90er Jahren auf über 9 % des BIP im Jahr 2003 mehr als verdoppelt und damit einen Umfang erreicht, der den Erfordernissen in der Bereichen Bildung, Gesundheit, Infrastruktur der benachteiligten Regionen gerecht werden könnte. Trotz dieses Anstiegs gab es bisher aber keine Konvergenz der Wirtschaftskraft der Regionen. Überraschenderweise sind einige der wirtschaftsstarken Regionen Nettosubventionsempfänger, und relativ viele wirtschaftsschwächere Regionen stehen nach der Umverteilung des Finanzausgleichs finanziell schlechter da als vorher. Folglich könnten Änderungen des Finanzausgleichs und vor allem größerer Einfluss der unteren staatlichen Ebenen auf ihre Einnahmen das System weiter verbessern.