Konsolidierung des Landesbankensektors ist ein Muss für die Regierung Merkel

Bericht vom 26. Juli 2010

1989 bereits wurde in einem Gutachten auf die "unterdurchschnittliche Ertragskraft" der Landesbanken verwiesen und der Zusammenschluss zu einem einzigen Spitzeninstitut gefordert. 20 Jahre später allerdings, inmitten der bislang schwersten Krise der Landesbanken, bewahrte das hiesige Bad-Bank-Gesetz die Landesbanken nicht nur weitgehend vor Wertberichtigungen, sondern eröffnet den Bundesländern auch noch den Ausweg, sich mit einer ländereigenen Bad Bank Konsolidierungsbemühungen des Bundes zu entziehen.

Eine Reform des Bad-Bank-Gesetzes ist daher dringend notwendig. Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung SoFFin muss in die Lage versetzt werden, die Konsolidierung der Landesbanken aktiv voranzutreiben. Die toxischen Papiere der Landesbanken sollten zwangsweise und mit starken Abschlägen in eine zentrale Bad Bank übernommen und die Altaktionäre mit den Verlusten aus den Fehlinvestitionen belastet werden können.

Danach könnten die verbleibenden Restlandesbanken unter dem Druck des Bundes verschmolzen und anschließend durch den SoFFin, möglicherweise im Verbund mit den Sparkassen, rekapitalisiert werden. Eine analoge Verfahrensweise hat Ende der 80er Jahre dem schwedischen Bankensystem zu einer raschen Erholung verholfen und den Steuerzahler langfristig aus der Verlustzone geholt. Die Restrukturierung des öffentlichen Bankensektors muss endlich zu einer zentralen Aufgabe in der Finanzmarktpolitik der Bundesregierung gemacht werden.

Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung 1/2010: Die Bundespolitik: Unter Sanierungsängsten im Reformstau. Von Karl Brenke und Klaus F. Zimmermann (Hrsg.)

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