Pressemitteilung vom 26. Oktober 2011
Die Modelrechnungen zeigen, dass sich bei einer Reform der Gemeindefinanzen im Jahr 2003 rund 80 Prozent der Gemeinden im Vergleich zum geltenden Recht für den Zeitraum 2003 bis 2008 besser gestellt hätten. Große Gemeinden und Städte würden zusätzlich zur Pauschalfinanzierung weiterhin von der Besteuerung der Kapitalgesellschaften profitieren. Martin Simmler fügt hinzu: „Eine aufgabenorientierte Mittelausstattung hätte auch den Vorteil, dass sie jeder Gemeinde denselben Wert für ihre öffentlichen Leistungen zumisst. Das würde in den Gemeinden für einen gewissen Anreiz sorgen, wirtschaftlich zu haushalten.“
Das Reformmodell der Bundesregierung sah vor, die Gewerbesteuer aufzugeben und den Gemeinden stattdessen eine Zuschlagsteuer auf Einkommen- und Körperschaftssteuer sowie einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer einzuräumen. Dies wurde jedoch nach über einjährigen Verhandlungen von den Gemeinden abgelehnt. „Es ist ein Angebot, dass die Kommunen nicht überzeugen konnte“, erläutert Simmler, da „eine kommunale Zuschlagsteuer auf die Körperschaftsteuer ähnliche Verteilungswirkungen wie die Gewerbesteuer hätte“. Die Simulationsrechnungen zeigten zudem, dass von der Einführung einer Zuschlagsteuer zur Einkommensteuer vor allem größere Städte profitieren würden.
„Eine Reform der kommunalen Finanzen ist auf mittlere Sicht unvermeidbar“, sagt DIW-Finanzexperte Martin Simmler. Bisher finanzieren sich die Gemeinden neben Gebühren und Abgaben fast zu Hälfte über Steuern. Ertragsabhängige Steuern, die stark von der Konjunktur abhängig sind, machen rund 40 Prozent der Einnahmen aus. Gemessen am durchschnittlichen Pro-Kopf-Aufkommen aus Steuern sind die großen Städte mit hohen Gewerbesteuereinnahmen die Profiteure des aktuellen Systems. „Dass das für diese Gemeinden dauerhaft von Vorteil ist, darf allerdings bezweifelt werden, da die Gewerbesteuer stark volatil ist“, erklärt Simmler. „Ein Ausgleich über den Konjunkturzyklus hinweg gelingt nur selten.“